RNK Mahnbescheid Arbeitsgericht 703 DIN A4 selbstdurchschreibend
Für das Mahnverfahren in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten sind die Arbeitsgerichte zuständig, die das manuelle Mahnverfahren durchführen. Zur Antragstellung müssen der vorbereitete Mahnbescheid und der vorbereitete Vollstreckungsbescheid an das zuständige Arbeitsgericht übersandt werden. Das Ausfüllen des Vordrucks wird durch umfangreiche Erläuterungen und ein Entwurfsblatt vereinfacht.