Entspricht den Anforderungen an das unverarbeitete Papier bei Untersuchung auf Eignung zur Herstellung von Schriften im Sinne von § 29 der Dienstordnung für Notare (DONot). Wasserzeichen werden allgemein als das Qualitätsmerkmal von Papieren angesehen. Abgepasste Wasserzeichen: Erscheinen auf dem Briefbogen immer an derselben Stelle.